Änderung Anlage GOÄ vom 31.12.2018

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Anlage GOÄ a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2018 geltenden Fassung
Anlage GOÄ n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen


siehe Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 67



 (keine frühere Fassung vorhanden)



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