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Synopse aller Änderungen der GOÄ am 01.01.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2020 durch Artikel 1 der 5. GOÄÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der GOÄ.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

GOÄ a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
GOÄ n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1470
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen


siehe Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 67




 
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