Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 8 - Flutopfersolidaritätsgesetz (AufhFErG k.a.Abk.)

Artikel 8 Neufassung der geänderten Gesetze und Verordnungen



Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der vom Inkrafttreten der Rechtsvorschriften an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige