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Artikel 10 - Flutopfersolidaritätsgesetz (AufhFErG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 5 tritt mit Ausnahme des § 2 Abs. 6 am 1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 6 tritt mit Wirkung vom 12. August 2002 in Kraft. Artikel 7 tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

(3) Artikel 6 tritt am 1. Juli 2003 außer Kraft.