Änderung § 16 Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte vom 25.04.2006

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§ 16 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung
§ 16 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 209 G v 19.04.2006 BGBl. I 866
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 16 Berlin-Klausel


(Text neue Fassung)

§ 16 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel XIII § 4 des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 841) auch im Land Berlin.



 
 



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