Zitierungen von § 70a JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70a JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67a JGG Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter (vom 17.12.2019)
... Vertreter gerichtet werden. (2) Die Informationen, die der Jugendliche nach § 70a zu erhalten hat, sind jeweils so bald wie möglich auch den Erziehungsberechtigten und den ... diesem Fall nachträglich auch solche Mitteilungen und Informationen, die der Jugendliche nach § 70a bereits erhalten hat, soweit diese im Laufe des Verfahrens von Bedeutung bleiben oder sobald sie ...
§ 78 JGG Verfahren und Entscheidung (vom 17.12.2019)
... 67, 67a), die Mitteilungen an amtliche Stellen (§ 70) und die Unterrichtung des Jugendlichen ( § 70a ) müssen beachtet werden. Bleibt der Beschuldigte der mündlichen Verhandlung ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... Mitteilungen an amtliche Stellen (§ 70), 11a. die Unterrichtung des Jugendlichen ( § 70a ), 11b. Belehrungen (§ 70b), 11c. die Vernehmung des Beschuldigten ...
§ 109 JGG Verfahren (vom 01.07.2021)
... Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ... 4, die §§ 51a, 68 Nummer 1, 4 und 5, die §§ 68a, 68b, 70 Absatz 2 und 3, die §§ 70a , 70b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 70c, 72a bis 73 und 81a entsprechend ... die §§ 70c, 72a bis 73 und 81a entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen des § 70a sind nur insoweit anzuwenden, als sich die Unterrichtung auf Vorschriften bezieht, die nach dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 JStrRAnpG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... Vertreter gerichtet werden. (2) Die Informationen, die der Jugendliche nach § 70a zu erhalten hat, sind jeweils so bald wie möglich auch den Erziehungsberechtigten und den ... diesem Fall nachträglich auch solche Mitteilungen und Informationen, die der Jugendliche nach § 70a bereits erhalten hat, soweit diese im Laufe des Verfahrens von Bedeutung bleiben oder sobald sie ... 114e der Strafprozessordnung unberührt." 14. Nach § 70 wird folgender § 70a eingefügt: „§ 70a Unterrichtung des Jugendlichen (1) Wenn ... 14. Nach § 70 wird folgender § 70a eingefügt: „ § 70a Unterrichtung des Jugendlichen (1) Wenn der Jugendliche davon in Kenntnis gesetzt ... bleiben von den Bestimmungen dieses Paragrafen unberührt." 15. Der bisherige § 70a wird § 70b und in Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „seinem" die Wörter ... 67, 67a), die Mitteilungen an amtliche Stellen (§ 70) und die Unterrichtung des Jugendlichen ( § 70a ) müssen beachtet werden." 18. § 89c wird wie folgt geändert: ... Nummern 11a bis 11c eingefügt: „11a. die Unterrichtung des Jugendlichen ( § 70a ), 11b. Belehrungen (§ 70b), 11c. die Vernehmung des Beschuldigten ... „Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ... 4, die §§ 51a, 68 Nummer 1, 4 und 5, die §§ 68a, 68b, 70 Absatz 2 und 3, die §§ 70a , 70b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 70c, 72a bis 73 und 81a entsprechend ... Absatz 2, die §§ 70c, 72a bis 73 und 81a entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen des § 70a sind nur insoweit anzuwenden, als sich die Unterrichtung auf Vorschriften bezieht, die nach dem ...


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