Zitierungen von § 8 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 JGG Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (vom 07.03.2013)
... oder eine Jugendstrafe fest. Soweit es dieses Gesetz zuläßt (§ 8 ), können ungleichartige Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nebeneinander angeordnet ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... dieses Gesetzes über 1. Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 bis 32), 2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe ...
§ 105 JGG Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (vom 08.09.2012)
... wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8 , 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn 1. die ...
§ 112a JGG Anwendung des Jugendstrafrechts (vom 15.12.2010)
... Jugendstrafrecht (§§ 3 bis 32, 105) gilt für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses eines Jugendlichen oder ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 60 BZRG Eintragungen in das Erziehungsregister (vom 01.01.2023)
... (§§ 9 bis 16 des Jugendgerichtsgesetzes), Nebenstrafen oder Nebenfolgen ( § 8 Abs. 3 , § 76 des Jugendgerichtsgesetzes) allein oder in Verbindung miteinander, 3. der ...

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
G. v. 26.06.1990 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 3 Satz 2 G. v. 15.12.1995 BGBl. I S. 1775
Artikel 6 KJHG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... Gesetzes vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1654), wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „der Fürsorgeerziehung" durch die Worte „von Hilfe zur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 2 ÜbwRÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 8 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Ein Fahrverbot darf die Dauer von drei ...

Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
G. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 JGGÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... (BGBl. I S. 2554) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...


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