interne Verweise§ 107 JGG Gerichtsverfassung ... den Vorschriften über die Jugendgerichtsverfassung gelten die §§ 33 bis 34 Abs. 1 und §§ 35 bis 38 für Heranwachsende ...
§ 108 JGG Zuständigkeit (vom 01.06.2013) ... Der Beschluss einer verminderten Besetzung in der Hauptverhandlung (§ 33b ) ist nicht zulässig, wenn die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren ...
§ 121 JGG Übergangsvorschrift (vom 01.01.2012) ... Verfahren, die vor dem 1. Januar 2012 bei der Jugendkammer anhängig geworden sind, ist § 33b Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung anzuwenden. (3) Hat die ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sindB. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 69
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2554
Artikel 3 GVerfRÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ... „§ 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts". 2. § 33b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 33b Besetzung der Jugendkammer". b) Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 ... „Der Beschluss einer verminderten Besetzung in der Hauptverhandlung (§ 33b ) ist nicht zulässig, wenn die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren ... Verfahren, die vor dem 1. Januar 2012 bei der Jugendkammer anhängig geworden sind, ist § 33b Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung anzuwenden. (3) Hat die ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz zur Entlastung der Rechtspflege
G. v. 11.01.1993 BGBl. I S. 50; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2554
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