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Zitierungen von § 45 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 JGG Einstellung des Verfahrens durch den Richter
... Strafprozeßordnung vorliegen, 2. eine erzieherische Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 2 , die eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich macht, bereits durchgeführt oder eingeleitet ... durch Urteil für entbehrlich hält und gegen den geständigen Jugendlichen eine in § 45 Abs. 3 Satz 1 bezeichnete Maßnahme anordnet oder 4. der Angeklagte mangels Reife strafrechtlich ...
§ 68a JGG Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers (vom 17.12.2019)
... dem Jugendlichen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, ein Absehen von der Strafverfolgung nach § 45 Absatz 2 oder 3 zu erwarten ist und die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
...  4. das Absehen von der Verfolgung und die Einstellung des Verfahrens durch den Richter ( §§ 45 , 47), 4a. den Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 48 Absatz 3 Satz 2),  ...
§ 109 JGG Verfahren (vom 01.07.2021)
... Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ... (2) Wendet der Richter Jugendstrafrecht an (§ 105), so gelten auch die §§ 45 , 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 2, 3, §§ 52, 52a, 54 Abs. 1, §§ 55 bis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 60 BZRG Eintragungen in das Erziehungsregister (vom 01.01.2023)
... (§ 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes), 7. das Absehen von der Verfolgung nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens nach § 47 des Jugendgerichtsgesetzes, 8. ... werden. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 7 ist zugleich die vom Gericht nach § 45 Abs. 3 oder § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Jugendgerichtsgesetzes getroffene Maßnahme ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 9 IRG Konkurrierende Gerichtsbarkeit
... Jugendstrafrecht von der Verfolgung abgesehen oder das Verfahren eingestellt hat (§§ 45 , 47 des Jugendgerichtsgesetzes) oder 2. die Verfolgung oder Vollstreckung ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824
§ 52 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (vom 10.06.2021)
... zu unterrichten, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung ( § 45 JGG ) oder eine Einstellung des Verfahrens (§ 47 JGG) ermöglicht. (3) Der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 JStrRAnpG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... dem Jugendlichen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, ein Absehen von der Strafverfolgung nach § 45 Absatz 2 oder 3 zu erwarten ist und die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt ... „Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ...