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Zitierungen von § 67 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67a JGG Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter (vom 17.12.2019)
... Lebens, des Leibes oder der Freiheit des Jugendlichen oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 67 Absatz 4 Satz 1 oder 2 , 2. auf Grund der Unterrichtung der Zweck der Untersuchung erheblich gefährdet ... den dauerhaften Entzug der Rechte nach den Absätzen 1 und 2 findet das Verfahren nach § 67 Absatz 4 entsprechende ...
§ 70a JGG Unterrichtung des Jugendlichen (vom 17.12.2019)
... von Kopien an andere Stellen seiner Einwilligung bedarf, 5. er nach Maßgabe des § 67 Absatz 3 bei Untersuchungshandlungen von seinen Erziehungsberechtigten und seinen gesetzlichen Vertretern ...
§ 78 JGG Verfahren und Entscheidung (vom 17.12.2019)
... die Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter und deren Unterrichtung ( §§ 67 , 67a), die Mitteilungen an amtliche Stellen (§ 70) und die Unterrichtung des Jugendlichen ...
§ 83 JGG Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren (vom 01.01.2010)
... soweit nichts anderes bestimmt ist, mit sofortiger Beschwerde angefochten werden. Die §§ 67 bis 69 gelten ...
§ 92 JGG Rechtsbehelfe im Vollzug (vom 17.12.2019)
... gelten die §§ 109 und 111 bis 120 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes sowie § 67 Absatz 1, 2 und 5 und § 67a Absatz 1 entsprechend; das Landesrecht kann vorsehen, dass der Antrag erst nach ...
§ 93 JGG Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen (vom 17.12.2019)
... Sitz hat. Für das Verfahren gelten § 121b des Strafvollzugsgesetzes sowie § 67 Absatz 1, 2 und 5 sowie § 67a Absatz 1, 3 und 5 ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... und der gesetzlichen Vertreter (§ 50 Absatz 2, § 51 Absatz 2 bis 7, §§ 67 , 67a), 10. die notwendige Verteidigung (§§ 68, 68a), 11. ... das Gericht anordnen, dass die Heranziehung der Jugendgerichtshilfe unterbleibt und dass die in § 67 Absatz 1 und 2 genannten Rechte der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter ruhen. (4) ...
§ 109 JGG Verfahren (vom 01.07.2021)
... Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind
B. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 69
 
Zitat in folgenden Normen

Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
§ 14 RPflG Kindschafts- und Adoptionssachen (vom 01.01.2023)
... im Jugendgerichtsgesetz genannten Verrichtungen mit Ausnahme der Bestellung eines Pflegers nach § 67 Abs. 4 Satz 3 des Jugendgerichtsgesetzes ; 14. die Ersetzung der Einwilligung oder der Zustimmung zu einer Annahme als Kind nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 23 FGG-RG Änderung des Rechtspflegergesetzes (vom 01.01.2009)
... genannten Verrichtungen mit Ausnahme der Bestellung eines Pflegers nach § 67 Abs. 4 Satz 3 des Jugendgerichtsgesetzes; 15. die Ersetzung der Einwilligung oder der ...
Artikel 84 FGG-RG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... durch das Wort „Familiengericht" ersetzt. 7. In § 67 Abs. 4 Satz 3 werden die Wörter „der Vormundschaftsrichter" durch die Wörter ...

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 840
Artikel 7 FixRÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... ihren Sitz hat. Für das Verfahren gelten § 121b des Strafvollzugsgesetzes sowie § 67 Absatz 1 bis 3 und 5  ...

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 JStrRAnpG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... wenn der Jugendliche nicht von Beginn der Hauptverhandlung an verteidigt war." 9. § 67 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter". b) In Absatz ... Lebens, des Leibes oder der Freiheit des Jugendlichen oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 67 Absatz 4 Satz 1 oder 2 , 2. auf Grund der Unterrichtung der Zweck der Untersuchung erheblich gefährdet ... den dauerhaften Entzug der Rechte nach den Absätzen 1 und 2 findet das Verfahren nach § 67 Absatz 4 entsprechende Anwendung." 11. § 68 wird wie folgt geändert:  ... von Kopien an andere Stellen seiner Einwilligung bedarf, 5. er nach Maßgabe des § 67 Absatz 3 bei Untersuchungshandlungen von seinen Erziehungsberechtigten und seinen gesetzlichen Vertretern ... die Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter und deren Unterrichtung ( §§ 67 , 67a), die Mitteilungen an amtliche Stellen (§ 70) und die Unterrichtung des Jugendlichen ... zu hören." 19. In § 92 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „ § 67 Abs. 1 bis 3 und 5" durch die Wörter „§ 67 Absatz 1, 2 und 5 und § 67a Absatz 1" ... 2 werden die Wörter „§ 67 Abs. 1 bis 3 und 5" durch die Wörter „ § 67 Absatz 1, 2 und 5 und § 67a Absatz 1" ersetzt. 20. In § 93 Satz 3 werden die Wörter ... 67a Absatz 1" ersetzt. 20. In § 93 Satz 3 werden die Wörter „ § 67 Absatz 1 bis 3 und 5" durch die Wörter „§ 67 Absatz 1, 2 und 5 sowie § 67a Absatz 1, 3 ... 3 werden die Wörter „§ 67 Absatz 1 bis 3 und 5" durch die Wörter „ § 67 Absatz 1, 2 und 5 sowie § 67a Absatz 1, 3 und 5" ersetzt. 21. § 104 wird wie folgt ... das Gericht anordnen, dass die Heranziehung der Jugendgerichtshilfe unterbleibt und dass die in § 67 Absatz 1 und 2 genannten Rechte der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter ruhen."  ... „Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 1 2. JGGuaÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... Antrag gelten die §§ 109 und 111 bis 120 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes sowie § 67 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend; das Landesrecht kann vorsehen, dass der Antrag erst nach einem ...

Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295
Artikel 4 2. VerfRBÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 3202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 67 wird folgender § 67a eingefügt: „§ 67a Unterrichtung bei ... des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters kann unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 4 Satz 1 und 2 unterbleiben, soweit auf Grund der Unterrichtung eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls ... unterblieben ist." 2. In § 78 Absatz 3 Satz 2 werden nach der Angabe „( § 67 )" ein Komma und die Wörter „die Unterrichtung bei Freiheitsentzug (§ ... 67a)" eingefügt. 3. In § 104 Absatz 1 Nummer 9 wird die Angabe „( §§ 67 , 50 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 50 Absatz 2, §§ 67, 67a)" ... die Angabe „(§§ 67, 50 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 50 Absatz 2, §§ 67 , 67a)" ...