Zitierungen von § 104 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 104 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 112 JGG Entsprechende Anwendung
... §§ 102, 103, 104 Abs. 1 bis 3 und 5 gelten für Verfahren gegen Heranwachsende entsprechend. Die in § 104 Abs. 1 ... Abs. 1 bis 3 und 5 gelten für Verfahren gegen Heranwachsende entsprechend. Die in § 104 Abs. 1 genannten Vorschriften sind nur insoweit anzuwenden, als sie nach dem für die Heranwachsenden ...
§ 112e JGG Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind (vom 15.12.2010)
... oder Heranwachsende vor den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten (§ 104 ) sind die §§ 112a und 112d ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 60 BZRG Eintragungen in das Erziehungsregister (vom 01.01.2023)
... von Erziehungsmaßregeln dem Familiengericht überläßt (§§ 53, 104 Abs. 4 des Jugendgerichtsgesetzes ), 5. Anordnungen des Familiengerichts, die auf Grund einer Entscheidung nach Nummer 4 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 84 FGG-RG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... durch die Wörter „familiengerichtlichen" ersetzt. 10. In § 104 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „Familien- oder Vormundschaftsrichter" durch das ...

Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
G. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 JGGÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... einem auf Grund des Vorbehalts ergangenen Beschluss abgelehnt wurde." 13. § 104 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Dem Jugendrichter, in dessen Bezirk sich ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2300
Artikel 3 SiVerwNOG Folgeänderungen zu den Artikeln 1 und 2
... Akten mit ihrem Antrag unverzüglich dem Vorsitzenden des Gerichts." 3. § 104 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 13 wird das Wort „und" ...

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 JStrRAnpG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... 67 Absatz 1, 2 und 5 sowie § 67a Absatz 1, 3 und 5" ersetzt. 21. § 104 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295
Artikel 4 2. VerfRBÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... „die Unterrichtung bei Freiheitsentzug (§ 67a)" eingefügt. 3. In § 104 Absatz 1 Nummer 9 wird die Angabe „(§§ 67, 50 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 50 ...


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