Zitierungen von § 105 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 105 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 109 JGG Verfahren (vom 01.07.2021)
... des Heranwachsenden geboten ist. (2) Wendet der Richter Jugendstrafrecht an ( § 105 ), so gelten auch die §§ 45, 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 2, 3, §§ 52, ... auch dann anzuwenden, wenn die einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder Jugendstrafe nach § 105 Abs. 2 unterblieben ist. § 55 Abs. 1 und 2 ist nicht anzuwenden, wenn die Entscheidung im ...
§ 110 JGG Vollstreckung und Vollzug (vom 17.12.2019)
... 83 bis 93a für Heranwachsende entsprechend, soweit der Richter Jugendstrafrecht angewendet ( § 105 ) und nach diesem Gesetz zulässige Maßnahmen oder Jugendstrafe verhängt hat.  ...
§ 112a JGG Anwendung des Jugendstrafrechts (vom 15.12.2010)
... Jugendstrafrecht (§§ 3 bis 32, 105 ) gilt für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses eines Jugendlichen oder Heranwachsenden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz (DECHPolVtrUG)
Artikel 1 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 10 DECHPolVtrUG Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
... Sanktion umzuwandeln. Satz 2 gilt für einen Heranwachsenden entsprechend, wenn nach § 105 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Für die Anpassung der Höhe der ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 87i IRG Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung (vom 27.11.2020)
... Sanktion umzuwandeln. Satz 2 gilt für einen Heranwachsenden entsprechend, wenn nach § 105 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Für die Anpassung der Höhe der ...

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Artikel 2 G. v. 05.05.2004 BGBl. I S. 718, 776; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Anlage 1 JVEG (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) (vom 01.01.2023)
... 8. zur Widerstandsfähigkeit, 9. in Verfahren nach den §§ 3, 10, 17 und 105 des Jugendgerichtsgesetzes , 10. in Unterbringungsverfahren, 11. zur Fortdauer der Unterbringung im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
G. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 JGGÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... 61a)." 14. Dem § 105 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Handelt es sich bei der Tat um Mord ...

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 2005/214/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Sanktion umzuwandeln. Satz 1 gilt für einen Heranwachsenden entsprechend, wenn nach § 105 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Andernfalls wird die ...

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 6 KostRÄG 2021 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
...  8. zur Widerstandsfähigkeit, 9. in Verfahren nach den §§ 3, 10, 17 und 105 des Jugendgerichtsgesetzes , 10. in Unterbringungsverfahren, 11. zur Fortdauer der Unterbringung im ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 23.11.2020 BGBl. I S. 2474; zuletzt geändert durch Artikel 6c G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 6. IRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Sanktion umzuwandeln. Satz 2 gilt für einen Heranwachsenden entsprechend, wenn nach § 105 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Für die Anpassung der Höhe der Geldsanktion ...


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