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Änderung § 13 SÜFV vom 11.01.2007

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§ 13 SÜFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.01.2007 geltenden Fassung
§ 13 SÜFV n.F. (neue Fassung)
in der am 11.01.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Die §§ 2 bis 12 treten am 11. Januar 2007 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2012 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)

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