Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen (SGleibWV)V. v. 12.05.2005 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
G. v. 06.09.2013 BGBl. I S. 3559
Artikel 1 SGleiGÄndG Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes ... der Inhaltsübersicht werden die Angaben zur Überschrift des Abschnitts 4 und zu § 16 durch die folgenden Angaben ersetzt: „Abschnitt 4 Gleichstellungsbeauftragte, ... „Abschnitt 4 Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungsvertrauensfrau § 16 Grundsätze § 16a Wahl und Wahlberechtigung in militärischen ... 4 wird das Wort „, Gleichstellungsvertrauensfrau" angefügt. 10. § 16 wird durch die folgenden §§ 16 bis 16g ersetzt: „§ 16 ... angefügt. 10. § 16 wird durch die folgenden §§ 16 bis 16g ersetzt: „§ 16 Grundsätze (1) Die ... § 16 wird durch die folgenden §§ 16 bis 16g ersetzt: „§ 16 Grundsätze (1) Die Gleichstellungsbeauftragte wird in geheimer Wahl gewählt. ... der Verteidigung" ersetzt. b) In Satz 8 werden die Wörter „§ 16 Abs. 10 Satz 3 und 4" durch die Angabe „§ 16f Absatz 4" ersetzt. ...
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897
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