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§ 1 - Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (GFlVermNV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.12.1994 BGBl. I S. 3989; aufgehoben durch § 10 V. v. 22.03.2013 BGBl. I S. 624
Geltung ab 26.10.1991; FNA: 7849-2-7 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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§ 1 Anwendungsbereich



Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Vermarktungsnormen, die im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Geflügelfleisch erlassen sind.