Änderung § 16j Tierschutzgesetz vom 13.07.2013

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§ 16j a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.07.2013 geltenden Fassung
§ 16j n.F. (neue Fassung)
in der am 13.07.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2182

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§ 16j (neu)


(Text neue Fassung)

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