Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.01.2007 aufgehoben

§ 10 - Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)

V. v. 13.09.1996 BGBl. I S. 1447, 1997 I S. 2862; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619
Geltung ab 07.10.1996; FNA: 2129-27-2-7 Umweltschutz
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§ 10 Ausnahmen


§ 10 wird in 2 Vorschriften zitiert

Für die in Anlage 2 Spalte 1 genannten Abfälle gelten die Vorschriften dieser Verordnung nach Maßgabe der in Anlage 2 Spalte 2 getroffenen Regelungen.

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Zitierungen von § 10 AbfKoBiV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 AbfKoBiV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfKoBiV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 AbfKoBiV (zu § 10) Ausnahmen nach § 10
 
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Zitat in folgenden Normen

Altfahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG)
G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2199
Artikel 3b AltfahrzeugG Änderung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung
... 25. April 2002 (BGBl. I S. 1488), wird wie folgt geändert: In Anlage 2 (zu § 10 ) wird in Spalte 1 die Nummer 1 wie folgt gefasst: "Spalte 1 1. Altfahrzeuge ...


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