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Zitierungen von § 6 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EVZStiftG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EVZStiftG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EVZStiftG Kuratorium (vom 29.12.2006)
... Sätze 4 und 5 gelten nicht für die Wahl der Mitglieder des Stiftungsvorstandes (§ 6 Abs. 2). (5) Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
G. v. 01.09.2008 BGBl. I S. 1797
Artikel 1 5. EVZStiftGÄndG Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
...  6 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3343
Artikel 1 4. EVZStiftGÄndG Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
... Sätze 4 und 5 gelten nicht für die Wahl der Mitglieder des Stiftungsvorstandes (§ 6 Abs. 2)." 2. In § 8 Abs. 1 werden die Wörter „, ab dem 1. Januar ...