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Änderung Anlage Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 10.02.2026

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Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.02.2026 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 10.02.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 61 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


(gesamter Text und Änderungsnachweis siehe: Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)



 

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