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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 01.07.2022

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2022 durch Artikel 22 des GüZustAnpG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FinDASaV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2022 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 22 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


(gesamter Text und Änderungsnachweis siehe: Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)