Zitierungen von § 12 InsVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 InsVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 InsVV Grundsatz (vom 01.01.2021)
... gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts entsprechend, soweit in den §§ 11 bis 13 nichts anderes bestimmt ...
§ 12a InsVV Vergütung des vorläufigen Sachwalters (vom 01.01.2021)
... eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. (5) § 12 Absatz 3 gilt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 6 SanInsFoG Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
... und die Wörter „des vorläufigen Sachwalters" eingefügt. 6. In § 12 Absatz 3 wird die Angabe „250" durch die Angabe „350" und die Angabe „125" ... und die Angabe „125" durch die Angabe „175" ersetzt. 7. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Vergütung des ... Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. (5) § 12 Absatz 3 gilt entsprechend." 8. In § 13 wird die Angabe „800" durch die ...


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