Zitierungen von § 17 InsVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 InsVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Pfandbriefgesetz (PfandBG)
G. v. 22.05.2005 BGBl. I S. 1373; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
§ 31 PfandBG Ernennung des Sachwalters; Rechte und Pflichten (vom 01.08.2022)
... neue Mitglieder berufen. Für die Vergütung und den Ersatz von Auslagen gelten § 17 Absatz 1 und § 18 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung entsprechend. Im ...

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 93 StaRUG Gläubigerbeirat
... auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 1 CBD-UG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... folgt gefasst: „Für die Vergütung von Ersatz den und Auslagen gelten § 17 Absatz 1 und § 18 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung entsprechend. Im Übrigen ...

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
Artikel 5 GlRStG Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
... sich die Vergütung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 auf 800 Euro." 5. In § 17 Absatz 2 wird die Angabe „§ 56 Absatz 2" durch die Angabe „§ 56a" ...

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2582, 2800
Artikel 2 InsOuaÄndG Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
... (BGBl. I S. 3389) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 17 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 6 SanInsFoG Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
... 1 Satz 2 wird die Angabe „35" durch die Angabe „50" ersetzt. 11. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...


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