§ 1 Dem Gesetz unterliegende Ansprüche
Diesem Gesetz unterliegen die in §
3 Abs. 1 Nr. 4 des
Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1747) einer gesetzlichen Regelung vorbehaltenen Ansprüche gegen nationalsozialistische Einrichtungen. Nationalsozialistische Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- die ehemalige Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP), ihre Gliederungen, angeschlossenen Verbände und die übrigen Einrichtungen, die im Anhang zum Gesetz Nr. 2 des Kontrollrats aufgeführt sind,
- 2.
- sonstige Einrichtungen, deren Vermögen, falls es im Bereich nur einer zur Übertragung von Vermögen auf Grund der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats befugten Dienststelle (Übertragungsbehörde) im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegen war, von dieser, falls es im Bereich mehrerer Übertragungsbehörden belegen war, von diesen sämtlichen Übertragungsbehörden einheitlich als Vermögen einer nationalsozialistischen Einrichtung behandelt worden ist.
interne Verweise§ 3 NSVerbG Dem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche ... Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Ansprüche (§ 1 ), die in Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder, der Verwaltung des ... oder Maßnahmen gegen denjenigen richten, der Vermögen einer Einrichtung (§ 1 ) gemäß der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats erworben hat. Auf einem ...
§ 5 NSVerbG Ansprüche aus der Nachkriegszeit ... erfüllen sind 1. Ansprüche (§ 1 ), die nach dem 31. Juli 1945 durch Rechtsgeschäft begründet worden sind; 2. ... Rechtsgeschäft begründet worden sind; 2. Ansprüche (§ 1 ), die im Zusammenhang mit der Verwaltung im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen ... mit der Verwaltung im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Vermögens der in § 1 bezeichneten Einrichtungen kraft Gesetzes auf Grund einer nach dem 31. Juli 1945 begangenen ... sind; 3. die nach dem 31. Juli 1945 entstandenen Ansprüche (§ 1 ) auf Zahlung einer Enteignungsentschädigung für im Geltungsbereich dieses Gesetzes ...
§ 6 NSVerbG Schadensersatzansprüche ... Zu erfüllen sind 1. Ansprüche (§ 1 ) auf Zahlung von Renten, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit ... Rechts begründet wären; 2. Ansprüche (§ 1 ), die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen ...
§ 7 NSVerbG Versorgungsansprüche ... Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1 ) auf Zahlung von Renten, die der Versorgung der Berechtigten dienen, soweit die Leistungen aus ...
§ 8 NSVerbG Ausgeschlossene Gläubigergruppen ... Die §§ 6 und 7 finden keine Anwendung auf Ansprüche (§ 1 ) von Personen, die 1. nach dem 8. Mai 1945 durch ein deutsches Gericht im ... § 7 findet ferner keine Anwendung, wenn und soweit die Erfüllung des Anspruchs (§ 1 ) nur wegen der engen Verbindung des Gläubigers zum Nationalsozialismus von einer Einrichtung ... der engen Verbindung des Gläubigers zum Nationalsozialismus von einer Einrichtung (§ 1 ) übernommen worden ...
§ 10 NSVerbG Ansprüche aus Grundstücksübereignungen ... erfüllen sind Ansprüche (§ 1 ) auf Leistung eines Kaufpreises, einer Enteignungsentschädigung oder eines sonstigen Entgelts ... im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegene Grundstücke, die eine Einrichtung (§ 1 ) vor dem 1. August 1945 zu Eigentum erworben hat. Ansprüche, die nicht auf Geld oder auf ...
§ 24 NSVerbG Vermögensübergang ... Eigentum und sonstige Vermögensrechte einer Einrichtung (§ 1 ), über die noch nicht verfügt worden ist, werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ...
§ 27 NSVerbG Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen ... gilt der Erwerber im Sinne des Absatzes 1 von Vermögen einer Einrichtung (§ 1 ), die ein Unternehmen im Sinne von § 161 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 des Lastenausgleichsgesetzes ... war, mit Wirkung vom 20. Juni 1948 als Schuldner. Ist das Vermögen einer Einrichtung (§ 1 ) auf mehrere Erwerber übergegangen, so gelten diese insoweit als Schuldner, als nach den ...
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