Ansprüche (§ 1) aus dem Eigentum oder anderen Rechten an einer Sache oder an einem Recht mit Ausnahme der in den §§ 987bis992 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Ansprüche sind zu erfüllen.
... 2 § 41 Satz 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Artikels 2 § 11 Satz 2 des Knappschaftsversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Bei Anwendung der bezeichneten ...