Zitierungen von § 10 Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 NSVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NSVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 NSVerbG Umstellung von Reichsmarkansprüchen
... 14 des Umstellungsgesetzes tritt hinsichtlich der in den §§ 5, 6, 7 und 10 bezeichneten, bisher nicht umgestellten Ansprüche außer Kraft. Das gleiche gilt ...
§ 15 NSVerbG Anspruchsschuldner
... der nach den §§ 5, 6, 7 und 10 zu erfüllenden Ansprüche ist der Bund. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger von ...
§ 18 NSVerbG Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
... Die in den §§ 5, 6, 7 und 10 bezeichneten Ansprüche können nur innerhalb einer Frist von einem Jahr nach ...


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