Zitierungen von § 17 Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 NSVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NSVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 NSVerbG Anmeldung
... Leistungen vom Bund nur verlangt werden, soweit die Ansprüche bei der Anmeldestelle (§ 17 ) fristgerecht (§ 18) angemeldet worden ...
§ 19 NSVerbG Klagefrist
... die Anmeldestelle (§ 17 ) die Erfüllung eines nach § 16 angemeldeten Anspruchs ab, so kann der Anspruch nur ...


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