interne Verweise§ 21 NSVerbG Beginn des Rentenanspruchs ... erst durch § 20 ein Anspruch auf Rente begründet oder übersteigt die unter Berücksichtigung des ... Anspruch auf Rente begründet oder übersteigt die unter Berücksichtigung des § 20 neu festgestellte Rente die bisherige Leistung, so ist im ersten Fall die Rente, im zweiten Fall ...
§ 22 NSVerbG Rentenfeststellung ... den Rentenanspruch entschieden ist, ist die Leistung unter Berücksichtigung des § 20 auf Antrag neu festzustellen, wenn dies für den Berechtigten günstiger ist. § 21 ...
§ 23 NSVerbG Erstattungspflicht ... Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Leistungen, die auf die in § 20 Abs. 1 bezeichneten Zeiten entfallen, vom Bund ...
§ 23a NSVerbG Nachversicherung in Sonderfällen ... Fall des Todes, wenn rentenberechtigte Hinterbliebene vorhanden sind. Änderungen des § 20 der in Satz 1 bezeichneten Verordnung bleiben unberücksichtigt. (2) Soweit eine ... richtet sich nach den Vorschriften der allgemeinen Rentenversicherung. (4) § 20 Abs. 4 und §§ 21 bis 23 gelten ...
§ 34 NSVerbG Inkrafttreten ... auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft mit Ausnahme der §§ 20 bis 23, die am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft ...
Zitat in folgenden NormenVersorgungslast-Erstattungsverordnung
V. v. 19.12.1991 BGBl. I S. 2346; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 31 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
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