Änderung § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle vom 03.04.2014

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle, alle Änderungen durch Artikel 46 1. VeranstTMstrFortbÄndV am 3. April 2014 und Änderungshistorie der VeranstTechMeistPrV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung
§ 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 14.11.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 13 Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019) 



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