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§ 3
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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§ 3 - Kalkulationsverordnung (KalV)
V. v. 18.11.1996
BGBl. I S. 1783
; aufgehoben durch
Artikel 1
Nr. 4 V. v. 16.12.2015
BGBl. I S. 2345
Geltung ab 27.11.1996; FNA: 7631-1-26
Versicherungsaufsichtsrecht
9 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 10 Vorschriften zitiert
§ 2
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→
§ 4
§ 3 Gleiche Rechnungsgrundlagen
§ 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
Für die Berechnung der Prämie und der Alterungsrückstellung sind die gleichen Rechnungsgrundlagen zu verwenden.
§ 2
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§ 4
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Zitierungen von
§ 3 KalV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KalV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KalV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 KalV Versicherungsmathematische Methoden in der Krankenversicherung
... der Prämien und der Alterungsrückstellungen nach Maßgabe der §§
3
, 10, 11, 13 und ...
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