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Anhang II - Kalkulationsverordnung (KalV)

V. v. 18.11.1996 BGBl. I S. 1783; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 4 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 27.11.1996; FNA: 7631-1-26 Versicherungsaufsichtsrecht
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Anhang II Berechnung des Grundkopfschadens und der erforderlichen Versicherungsleistungen nach § 14 Abs. 2 und 3


Anhang II hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

BGBl. I 1996, S. 1789


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kalkulationsverordnung V. v. 27. November 2007 BGBl. I S. 2767 m.W.v. 1. Oktober 2007

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Frühere Fassungen von Anhang II KalV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2007 (06.12.2007)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kalkulationsverordnung
vom 27.11.2007 BGBl. I S. 2767

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anhang II KalV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang II KalV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KalV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Kalkulationsverordnung
V. v. 27.11.2007 BGBl. I S. 2767
Artikel 1 1. KalVÄndV Änderung der Kalkulationsverordnung
... 12b Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes findet Anwendung." 6. In Anhang II Abschnitt A werden die Wörter „abgegrenzter tatsächlicher Schaden der ...


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