Diese
Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen zur Erlangung eines Schulungsnachweises nach §
2 in Verbindung mit §
5 der
Gefahrgutbeauftragtenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 1998 (BGBl. I S. 648) die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. November 2005 (BGBl. I S. 3131) geändert worden ist.