Über die Prüfung fertigt die Industrie- und Handelskammer eine Niederschrift insbesondere mit folgenden Angaben an: 
- 1. 
-             Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname sowie Anschrift des Prüfungsteilnehmers, 
 
 
- 2. 
-             Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfung, 
 
 
- 3. 
-             Name der aufsichtsführenden Person, 
 
 
- 4. 
-             einbezogene Bereiche, 
 
 
- 5. 
-             Ermittlung der Punktzahl in den einzelnen Prüfungsleistungen, 
 
 
- 6. 
-             Erklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung, 
 
 
- 7. 
-             Name und Unterschrift des Prüfers.