Über die Prüfung fertigt die Industrie- und Handelskammer eine Niederschrift insbesondere mit folgenden Angaben an:
- 1.
- Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname sowie Anschrift des Prüfungsteilnehmers,
- 2.
- Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfung,
- 3.
- Name der aufsichtsführenden Person,
- 4.
- einbezogene Bereiche,
- 5.
- Ermittlung der Punktzahl in den einzelnen Prüfungsleistungen,
- 6.
- Erklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung,
- 7.
- Name und Unterschrift des Prüfers.