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Zitierungen von § 27 BOKraft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 BOKraft verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BOKraft selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 BOKraft Fahrzeuge mit einer Genehmigung für den Taxen-, Mietwagenverkehr und gebündelten Bedarfsverkehr (vom 02.08.2021)
... 4 oder § 50 des Personenbeförderungsgesetzes genehmigt sind, gelten die §§ 25 bis 30. Für Fahrzeuge, die für den Mietwagenverkehr und gebündelten ... Mietwagenverkehr und gebündelten Bedarfsverkehr genehmigt sind, gelten die §§ 25, 27 Absatz 3 und 4 und § 30. Wird Mietwagen- oder gebündelter Bedarfsverkehr ausgeführt, ...
§ 45 BOKraft Ordnungswidrigkeiten (vom 16.11.2007)
... Werbung, Kenntlichmachung oder Beschriftung an Taxen oder Mietwagen, k) § 27 Abs. 1 über das Führen der Ordnungsnummer, l) § 28 über ...
Anlage 3 BOKraft (§ 27 Abs. 1) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes
Anlage 3a BOKraft (zu § 27 Absatz 3) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für Mietwagen (vom 02.08.2021)
Anlage 3b BOKraft (zu § 27 Absatz 4) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für gebündelte Bedarfsverkehre (vom 02.08.2021)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 5 PBefRMoG Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
... des Ordnungsnummern-Schildes für gebündelten Bedarfsverkehr". 2. Dem § 27 werden die folgenden Absätze 3 und 4 angefügt: „(3) Bei Mietwagen ist ... Mietwagenverkehr und gebündelten Bedarfsverkehr genehmigt sind, gelten die §§ 25, 27 Absatz 3 und 4 und § 30." cc) Der neue Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ... 8. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 27 Absatz 3 ) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für Mietwagen Breite ... 9. Nach Anlage 3a wird folgende Anlage 3b eingefügt: „Anlage 3b (zu § 27 Absatz 4 ) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für gebündelte ...
 
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