Änderung Artikel 10 NTSG vom 30.11.2007

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Artikel 10 NTSG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.11.2007 geltenden Fassung
Artikel 10 NTSG n.F. (neue Fassung)
in der am 30.11.2007 geltenden Fassung
durch B. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 490

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 10 (aufgehoben)





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