Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.01.2017 aufgehoben

§ 17 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Bundesanstalt für Arbeit (LAP-gehD-BAV)

V. v. 07.08.2001 BGBl. I S. 2222; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 18.01.2017 BGBl. I S. 89
Geltung ab 01.09.2000; FNA: 2030-7-8-1 Beamte
|

§ 17 Hauptstudium


§ 17 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Im Hauptstudium sollen die Anwärterinnen und Anwärter gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit erwerben, methodisch und selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu arbeiten.

(2) In den Hauptstudienabschnitten I bis IV werden Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Studienfächern erworben:

Studienfach 1 Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt: Theorie, Statistik, Politik,

Studienfach 2 Betriebswirtschaftslehre für die Arbeitsverwaltung,

Studienfach 3 Sozial-, Arbeits- und Organisationspsychologie in der Arbeitsverwaltung,

Studienfach 4 ausgewählte Rechtsgebiete für die Arbeitsverwaltung,

Studienfach 5 angewandte Berufswissenschaften,

Studienfach 6 Selbstverwaltung und Verwaltung der Bundesanstalt für Arbeit,

Studienfach 7 Beratung und Vermittlung,

Studienfach 8 berufliche Eingliederung Behinderter,

Studienfach 9 Leistungsrecht,

Studienfach 10 Wahlbereich.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 17 LAP-gehD-BAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 LAP-gehD-BAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gehD-BAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 LAP-gehD-BAV Regelaufstieg mit Gesamtausbildung im Vorbereitungsdienst (vom 14.02.2009)
... Anwärtern an der Ausbildung teil. Die §§ 2, 3 und 9 Abs. 2 sowie die §§ 10 bis 40 sind entsprechend anzuwenden. (4) Wird die Zwischenprüfung oder die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed