interne Verweise§ 45 LAP-gehD-BAV Übergangsregelungen ... die von diesen Anwärterinnen und Anwärtern abzulegende Zwischenprüfung gilt § 24 der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5760/v79064.htm