Artikel 10 - Gesetz zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 21.06.1991 BGBl. I S. 1306; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.07.1991; FNA: 810-1-41 Arbeitsförderung
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Artikel 10 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. Artikel 1 Nr. 18 tritt mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 in Kraft.



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