Gesetz zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 21.06.1991 BGBl. I S. 1306; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.07.1991; FNA: 810-1-41 Arbeitsförderung
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Eingangsformel
Artikel 1 bis 8 (Änderungsvorschriften)
Artikel 9 (aufgehoben)
Artikel 10 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 bis 8 (Änderungsvorschriften)




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Artikel 9 (aufgehoben)


Artikel 9 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 34 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales G. v. 25. April 2007 BGBl. I S. 594 m.W.v. 5. Mai 2007

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Artikel 10 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. Artikel 1 Nr. 18 tritt mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 in Kraft.



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