Anlage 3 - Allgemeine Lotsverordnung (ALV)

V. v. 21.04.1987 BGBl. I S. 1290; zuletzt geändert durch Artikel 68 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 30.04.1987; FNA: 9515-15 Seelotswesen
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Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8) Bereich Ostsee, Teil 2, Mecklenburger Bucht bis Pommersche Bucht


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Karte siehe BGBl. I 1995 S. 941)

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Zitierungen von Anlage 3 ALV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ALV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ALV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ALV Grenzen der Seelotsreviere
...  (8) Die geographischen Angaben der Absätze 1 bis 7 sind aus den Anlagen 1, 2 und 3  ...


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