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Synopse aller Änderungen der ALV am 04.06.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 4. Juni 2016 durch Artikel 68 der WSVZuAnpV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der ALV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

ALV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.06.2016 geltenden Fassung
ALV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.06.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 68 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Seelotsreviere
§ 2 Grenzen der Seelotsreviere
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 3 Aufsichtsbehörden
(Text neue Fassung)

§ 3 Aufsichtsbehörde
§ 4 Ermächtigung der Aufsichtsbehörden zum Erlaß von Lotsverordnungen
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Durchführung von Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen
§ 7 Führung der Bört- und Schiffsliste
§ 8 Durchführung der Lotstätigkeit
§ 9 Beendigung der Lotstätigkeit
§ 10 Mitzuführende Unterlagen
§ 11 Unterrichtung der Schiffsführung
§ 12 Informationspflicht des Seelotsen, Prüfliste und Lotsbescheinigung
§ 13 Beförderung des Seelotsen
§ 14 Unterbringung des Seelotsen
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
§ 16 (weggefallen)
§ 17 Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 8) Bereich Nordsee
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 8) Bereich Ostsee, Teil 1, Flensburger Förde bis Lübecker Bucht
Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8) Bereich Ostsee, Teil 2, Mecklenburger Bucht bis Pommersche Bucht
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 3 Aufsichtsbehörden




§ 3 Aufsichtsbehörde


vorherige Änderung

Aufsichtsbehörden für das Seelotswesen sind

1.
die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nordwest für die Seelotsreviere Ems, Weser I und Weser II/Jade und

2.
die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord für die Seelotsreviere Elbe, Nord-Ostsee-Kanal I, Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde und Wismar/Rostock/Stralsund.



Aufsichtsbehörde für die Seelotsreviere ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.


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