§ 22 - IStGH-Gesetz (IStGHG)

Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 319-103 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 22 Entscheidung über die Zulässigkeit


§ 22 hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

1Der Beschluss über die Zulässigkeit der Überstellung ist zu begründen. 2Er wird der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, dem Verfolgten und seinem Rechtsbeistand (§ 31) bekannt gemacht. 3Der Verfolgte erhält eine Abschrift.


Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung G. v. 10. Dezember 2019 BGBl. I S. 2128 m.W.v. 13. Dezember 2019

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Frühere Fassungen von § 22 IStGHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.12.2019Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2128

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 22 IStGHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 IStGHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IStGHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 IStGHG Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
... mit der vereinfachten Überstellung tritt. (4) § 20 Abs. 3, §§ 21, 22 gelten entsprechend. (5) Das Oberlandesgericht kann den Aufschub der Überstellung ...
§ 26 IStGHG Überstellungsersuchen nach vorheriger Auslieferung
... tritt, sowie § 20 Abs. 2 und 3 Satz 2 und 3, § 21 Abs. 1, 2 Satz 2, Abs. 4, §§ 22 , 23 Abs. 1 und 2 entsprechend. Zuständig für die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 1 ... Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Für das Verfahren gelten die §§ 19 bis 23 ...
§ 46 IStGHG Zuständigkeit, Anrufung des Bundesgerichtshofes, Rechtsbeistand (vom 13.12.2019)
... das Verfahren vor dem Oberlandesgericht gelten § 20 Abs. 2 und 3, § 21 Abs. 1 und 4, §§ 22 , 23, 29 Abs. 4 und § 33 entsprechend. § 31 gilt entsprechend mit der ...
§ 50 IStGHG Gerichtliche Entscheidung (vom 13.12.2019)
... das Verfahren vor dem Oberlandesgericht gelten § 20 Abs. 2 und 3, § 21 Abs. 1 und 4, §§ 22 , 29 Abs. 4 Satz 2, § 31 Abs. 1, § 33 sowie die Vorschriften des 11. Abschnittes des ... das Verfahren vor dem Oberlandesgericht gelten § 20 Abs. 2 und 3, § 21 Abs. 1 und 4, §§ 22 , 23 Abs. 1, 2 und 4, § 29 Abs. 4 Satz 2, § 31 Abs. 1, § 33 sowie die Vorschriften ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 6 PVNeuRG Änderung des IStGH-Gesetzes
... Wort „Rechtsbeistands" ersetzt. 3. In § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 22 Satz 2 wird jeweils das Wort „Beistand" durch das Wort „Rechtsbeistand" ersetzt. ...


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