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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (KEPFachAusbV k.a.Abk.)

V. v. 22.03.2005 BGBl. I S. 879
Geltung ab 01.08.2005; FNA: 806-21-1-338 Berufliche Bildung

Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen - Zeitliche Gliederung -


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

(BGBl. I 2005 S. 885 - 886)

1.
Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.1


Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,

1.2


Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,

1.3


Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.1


Dienstleistungsangebot, Lernziel a,

4.2


Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel b,

6.
Umschlag, Lernziele a und b,

7.1


Zustellungsvorbereitung, Lernziele d und e,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1


Arbeitsplanung, Lernziele a, b und d,

2.2


Informations- und Kommunikationssysteme,

4.1


Dienstleistungsangebot, Lernziel b,

4.2


Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel c,

4.3


Qualitätssicherung, Lernziel a,

5.
Annahme und Abholung, Lernziel a,

6.
Umschlag, Lernziel c,

7.1


Zustellungsvorbereitung, Lernziele b und c,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.4


Umweltschutz,

2.1


Arbeitsplanung, Lernziel c,

3.1


Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b,

4.3


Qualitätssicherung, Lernziel d,

7.2


Zustellungsdurchführung,

8.
Kassenführung, Lernziel a,

zu vermitteln.

2.
Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.2


Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,

4.3


Qualitätssicherung, Lernziel c,

7.3


Zustellungsnachbearbeitung

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1


Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c bis e,

3.2


Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,

4.2


Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele a und e,

7.1


Zustellungsvorbereitung, Lernziel a,

8.
Kassenführung, Lernziele b und c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

7.2


Zustellungsdurchführung, Lernziele a und b,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2


Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,

2.1


Arbeitsplanung, Lernziel e,

4.1


Dienstleistungsangebot, Lernziel c,

4.2


Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel d,

4.3


Qualitätssicherung, Lernziel b,

5.
Annahme und Abholung, Lernziele b bis e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

5.
Annahme und Abholung, Lernziel a,

6.
Umschlag, Lernziel c,

fortzuführen.



 

Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KEPFachAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KEPFachAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KEPFachAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 KEPFachAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...