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Zitierungen von § 21 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 LAP-gehDAAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gehDAAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie
V. v. 25.08.2021 BGBl. I S. 4058, 4455
Artikel 2 AAVDAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst (vom 25.03.2020)
...  4. vollständig auf die Leistungsnachweise verzichtet wird." 12. § 21 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ...

Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.12.2022 BGBl. I S. 2893
Artikel 2 2. AAVDAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst
... § 14 Absatz 2a Satz 1, § 17 Absatz 3a, § 18 Absatz 5 Satz 1, § 20 Absatz 4a, § 21 Absatz 2a , § 22 Absatz 2a, § 23 Absatz 2a, 3a und 4a, § 25 Absatz 5a, § 28 Absatz 3a ...
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