Zitierungen von § 1 StromStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 StromStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9c StromStG Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr (vom 01.01.2018)
... nach Satz 1 wird nur für den Anteil an Strom gewährt, der im Steuergebiet nach § 1 Absatz 1 Satz 2 verwendet worden ist. Die Steuerentlastung wird nicht gewährt, sofern der Strom ...
§ 11 StromStG Ermächtigungen (vom 01.01.2024)
... zur Durchführung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung 1. die nach § 1 Abs. 2 anzuwendende Fassung der Kombinierten Nomenklatur neu zu bestimmen und den Wortlaut dieses ... und zur Vermeidung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen Bestimmungen zu den §§ 1 bis 2a zu erlassen und dabei insbesondere a) die Begriffe des Versorgers, des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 10 StromStV Allgemeine Erlaubnis (vom 01.07.2019)
... auf Binnengewässern, für Wasserfahrzeuge der Position 8903 der Kombinierten Nomenklatur ( § 1 Absatz 2 des Gesetzes) und für Wasserfahrzeuge der Position 8905 der Kombinierten Nomenklatur, auf ...
§ 14 StromStV Wasserfahrzeuge und Schifffahrt (vom 01.08.2013)
... Nummer 5 und Absatz 3 des Gesetzes gelten alle im Kapitel 89 der Kombinierten Nomenklatur (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes) erfassten Fahrzeuge und schwimmenden Vorrichtungen mit eigenem motorischen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534; zuletzt geändert durch B. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1007
Artikel 2 EGEnergieStG Änderung des Stromsteuergesetzes
... des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076), wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Kombinierte Nomenklatur im Sinne dieses Gesetzes ... zur Durchführung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung 1. die nach § 1 Abs. 2 anzuwendende Fassung der Kombinierten Nomenklatur neu zu bestimmen und den Wortlaut dieses ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 6 7. VStÄndG Änderung des Stromsteuergesetzes
... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Kombinierte Nomenklatur im Sinn dieses Gesetzes ist ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... und für Wasserfahrzeuge der Position 8903 der Kombinierten Nomenklatur (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes)." 13. § 11 wird wie folgt geändert:  ... Nummer 5 und Absatz 3 des Gesetzes gelten alle im Kapitel 89 der Kombinierten Nomenklatur (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes) erfassten Fahrzeuge und schwimmenden Vorrichtungen mit eigenem motorischen ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Artikel 3 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Stromsteuergesetzes
... und zur Vermeidung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen Bestimmungen zu den §§ 1 bis 2a zu erlassen und dabei insbesondere a) die Begriffe des Versorgers, des ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed