Zitierungen von § 5 JBeitrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 JBeitrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JBeitrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Artikel 2 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586, 2655; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
§ 1 JVKostG Geltungsbereich (vom 01.01.2025)
... mit dem Ausland in zivilrechtlichen Angelegenheiten sowie 7. besondere Mahnung nach § 5 Absatz 2 des Justizbeitreibungsgesetzes . Im Fall des Satzes 1 Nummer 7 steht eine andere Behörde, die nach ...
§ 17 JVKostG Mahnung bei der Forderungseinziehung nach dem Justizbeitreibungsgesetz (vom 01.07.2017)
... für die Mahnung bei der Forderungseinziehung schuldet derjenige Kostenschuldner, der nach § 5 Absatz 2 des Justizbeitreibungsgesetzes besonders gemahnt worden ...
Anlage JVKostG (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2025)
... geltende Recht 15,00 bis 255,00 € 1503 Mahnung nach § 5 Abs. 2 JBeitrG 5,00 € Teil 2 Auslagen  ...


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