Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 16 - Bundeswertpapierverwaltungsgesetz (BWpVerwG)

G. v. 11.12.2001 BGBl. I S. 3519; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1466
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 650-7 Bundesschuldenwesen
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§ 16 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf § 14 Abs. 11 bis 13 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.



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