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Zitierungen von § 5a EdWBeitrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a EdWBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EdWBeitrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EdWBeitrV Sonderbeiträge, Sonderzahlungen und Belastungsobergrenze (vom 08.12.2016)
... Beitragserhebung nach den Sätzen 1 und 2 kann in Teilbeträgen gemäß § 5a  ...
§ 7 EdWBeitrV Übergangsvorschriften (vom 26.08.2009)
... der Bundesanstalt erklärt wurde. (7) Die §§ 1 bis 2b, 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2009 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2821
Artikel 1 7. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung
... 5 Absatz 6 des Anlegerentschädigungsgesetzes" ersetzt. 8. § 5a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2881
Artikel 1 4. EdWBeitrVÄndV
... mindestens jedoch 300 Euro." 5. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 bis 5b ersetzt: „§ 5 Sonderbeiträge, Sonderzahlungen und ... Beitragserhebung nach den Sätzen 1 und 2 kann in Teilbeträgen gemäß § 5a erfolgen. § 5a Erhebung von Sonderbeiträgen in Teilbeträgen  ... 1 und 2 kann in Teilbeträgen gemäß § 5a erfolgen. § 5a Erhebung von Sonderbeiträgen in Teilbeträgen (1) Bei der Entscheidung ... Absätze 7 bis 9 angefügt: „(7) Die §§ 1 bis 2b, 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2009 ...