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Zitierungen von § 5c EdWBeitrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5c EdWBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EdWBeitrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 EdWBeitrV Übergangsvorschriften (vom 26.08.2009)
... der Bundesanstalt erklärt wurde. (7) Die §§ 1 bis 2b, 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2009 ...
§ 7a EdWBeitrV Übergangsvorschriften zur Fünften Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung (vom 19.07.2013)
... 3 und 4 in der bis zum 18. Juli 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) § 5c in der ab dem 19. Juli 2013 geltenden Fassung ist erstmals auf die ab dem 1. August 2013 erhobenen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 11.07.2013 BGBl. I S. 2435
Artikel 1 5. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung
... und Sonderzahlungen befreit werden." 10. Nach § 5b wird folgender § 5c eingefügt: „§ 5c Verzugszinsen Ist bis zum Ablauf von 30 ... 10. Nach § 5b wird folgender § 5c eingefügt: „§ 5c Verzugszinsen Ist bis zum Ablauf von 30 Tagen nach dem Fälligkeitstermin der ... 3 und 4 in der bis zum 18. Juli 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) § 5c in der ab dem 19. Juli 2013 geltenden Fassung ist erstmals auf die ab dem 1. August 2013 erhobenen ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2881
Artikel 1 4. EdWBeitrVÄndV
... Absätze 7 bis 9 angefügt: „(7) Die §§ 1 bis 2b, 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2009 ...