Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... vorgenommen werden." 12. Nach § 7 werden die folgenden §§ 7a und 7b eingefügt: „§ 7a Übergangsvorschriften zur Fünften ... 2013 endende Abrechnungsjahr durch den Stichtag 30. August 2013 ersetzt. § 7b Subdelegation Die Befugnis zum Erlass von Änderungen dieser Verordnung durch ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Angabe „Satz 7" durch die Angabe „Satz 8" ersetzt. 7. Nach § 7b wird der folgende § 7c eingefügt: „§ 7c ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch unterliegt." 11. In § 7b werden die Wörter „§ 8 Absatz 8 Satz 3 des Einlagensicherungs- und ...